Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dillinger Umzüge & Dienstleistungen

Inhaber: Dustin Marin Geuenich

Holbeinstraße 13

40878 Ratingen

E-Mail: info-dillingerud@gmx.de

Telefon: 0170 8891338

§ 1 Geltungsbereich & Leistungsspektrum

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen zwischen Dillinger Umzüge & Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Das Leistungsspektrum umfasst Umzüge, Transporte, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Möbelmontagen, Renovierungs- und Reinigungsarbeiten sowie Hausmeisterservices.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers (z. B. auf der Website, per E-Mail oder Messenger) sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot verbindlich bestätigt und der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Kleinunternehmerregelung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).

(2) Die Vergütung ist, sofern nicht im Angebot anders vereinbart, ausschließlich per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu begleichen.

(3) Sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

§ 4 Stornierung, Ausfallhonorar & Widerrufsrecht

(1) Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Terminvereinbarung: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Güterbeförderung und Umzüge, für die ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Stornierung durch den Auftraggeber: Sagt der Auftraggeber einen bereits fest vereinbarten Auftrag ab, fallen folgende Stornogebühren / Entschädigungen bezogen auf den Gesamtauftragswert an:

  • Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des Auftragswertes

  • 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes

  • Weniger als 48 Stunden / 24 Stunden vor dem Termin: 80 % des Auftragswertes (3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber hat erforderliche Ressourcen (wie z. B. Strom- und Wasseranschluss) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung geeigneter Parkmöglichkeiten bzw. die Einrichtung einer Halteverbotszone vor Ort.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Ausführung über alle wesentlichen Besonderheiten (z. B. Etagenzahl, Aufzugnutzung, erschwerte Tragewege, Sperrgut) zu informieren.

§ 6 Fahr-, Anfahrts- und Wartezeiten

(1) Anfahrtswege sowie verkehrsbedingte Verzögerungen (z. B. Staus) werden als Arbeitszeit berechnet, sofern Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde.

(2) Verzögerungen beim Tragen oder Ausführen der Arbeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Parkplatz, defekter/blockierter Aufzug, fehlende Schlüssel), werden vollumfänglich als Arbeitszeit berechnet.

§ 7 Besondere Haftungsbestimmungen für Umzüge & Transporte

1. Gesetzliche Haftungsbegrenzung (§ 451e HGB)

Gemäß § 451e HGB ist die Haftung des Auftragnehmers als Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Höchstbetrag von 620,00 Euro je Kubikmeter Rauminhalt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, begrenzt.

2. Haftungsausschlüsse

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • Vom Auftraggeber oder Dritten selbst verpackte Umzugskartons, Behälter oder Packstücke.

  • Unbefugter Transport von Bargeld, Schmuck, Edelmetallen, Wertpapieren, Urkunden, gefährlichen Gütern (Chemikalien/Brennstoffe) oder vergleichbaren Wertsachen.

  • Transport von empfindlichen Pflanzen, lebenden Tieren oder leicht verderblichen Gütern.

  • Funktionsstörungen an elektronischen Geräten, es sei denn, der Schaden wurde durch unsachgemäße Behandlung beim Transport nachweislich verursacht.

3. Schadensanzeigefristen

Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, gelten streng nach den gesetzlichen Bestimmungen folgende Fristen:

  • Sichtbare Schäden müssen unmittelbar bei Ablieferung/Beendigung des Umzugs gegenüber den Mitarbeitern vor Ort angezeigt und auf dem Arbeitsschein/Protokoll schriftlich vermerkt werden.

  • Äußerlich nicht sichtbare Schäden (z. B. innerhalb verpackter Kartons) müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung detailliert schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen entsprechende Ansprüche für Transportschäden.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.